In welchem Verhältnis steht das Grundrecht auf Religionsfreiheit zu den anderen Grundrechten?

Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern

22. Oktober 2012

Für eine breite gesellschaftliche Debatte über die Frage, in welchem Verhältnis das Grundrecht auf Religionsfreiheit zu den anderen Grundrechten steht, sprachen sich Mitglieder des Landessynodalausschusses der bayerischen Landeskirche sowie Margarete Bause und Ulrike Gote von der Fraktionsspitze der Grünen im bayerischen Landtag im Rahmen einer Begegnung im Landeskirchenamt aus.
 
Ob Kopftuchstreit, die Gleichberechtigung von Mann und Frau oder die Beschneidungsdebatte – immer wieder wird das Verhältnis des Grundrechts auf Religionsfreiheit zu anderen Grundrechten diskutiert. „Gerade als Kirche wünschen wir uns eine breite gesellschaftliche Debatte in dieser Frage“ so die Synodenpräsidentin Dorothea Deneke-Stoll. Als „unglücklich“ bezeichnete Ulrike Gote, die parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Fraktion, dass die Beschneidungsdebatte mit einem Gerichtsurteil begonnen habe. Damit sei „das Pferd von hinten aufgezäumt“ worden. Es wäre besser gewesen, zuerst eine breite  Diskussion zu führen, und sich dann über notwendige Rechtsnormen zu verständigen.
 
Weiteres Thema der Begegnung war die Energiewende. Hier bestand große Einigkeit auf beiden Seiten, dass die Diskussion um die Energiekosten nicht das Gelingen der Energiewende in Frage stellen dürfe. Es sei gesellschaftlich vermittelbar, dass die Energiewende nicht zum Null-Tarif zu bewerkstelligen sei. Allerdings brauche es Transparenz und Klarheit, welche Kosten von wem getragen werden müssen, und eine gerechte Verteilung der Lasten. Darüber hinaus sei es wichtig, für einen Wandel des Lebensstils zu werben. Die Landeskirche gehe mit gutem Beispiel voran, wie die Grünen-Politikerinnen positiv würdigten.
 
München, 22. Oktober 2012

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