Bildungsarbeit durch Umsatzsteuerpflicht bedroht

Evangelische Landeskirche in Baden

19. Oktober 2012

Die Evangelische Erwachsenenbildung in Baden hat davor gewarnt, die Weiterbildung im Bereich der Allgemeinbildung künftig unter die Umsatzsteuerpflicht fallen zu lassen. Auf die Teilnehmenden kämen dadurch um 19 % höhere Gebühren zu.

„Die Erhöhung der Bildungskosten kann von der Politik nicht gewollt sein“, erklärt Kirchenrätin Franziska Gnändinger, Leiterin der Landesstelle für Evangelische Erwachsenen- und Familienbildung in Karlsruhe. Neben Schul- und Hochschulunterricht, Aus- und Fortbildung und beruflicher Umschulung sei die Weiterbildung die wichtige vierte Säule unseres Bildungssystems. „Die Vermittlung von Allgemeinbildung muss in ihrer gesamten Breite und für alle gesellschaftlichen Gruppen umsatzsteuerfrei bleiben“, fordert Gnändinger. Mit einer Erhöhung der Bildungskosten würden alle aktuellen Anstrengungen der Landesregierung und der Weiterbildungsträger unterlaufen, die Weiterbildungsbeteiligung zu erhöhen. „Das Ziel, bildungsferne Gruppen zu erreichen, würde dadurch verfehlt“, sagt die Leiterin der Erwachsenen- und Familienbildung.

Eine Unterscheidung zwischen Bildung und „reiner Freizeitgestaltung“, wie sie das Gesetz vorsieht, sei kein sachgemäßes Kriterium. Das ausschlaggebende Merkmal sollte die Vermittlung spezieller Kenntnisse und Fähigkeiten im Sinne eines ganzheitlichen Bildungsbegriffs sein, fordert Gnändinger, die auch Vorsitzende der Kirchlichen Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung in Baden-Württemberg (KILAG) ist. Die fünf in der KILAG zusammengeschlossenen kirchlichen Bildungsorganisationen führten im Jahr 2011 rund 112 000 Veranstaltungen durch mit etwa 2,65 Millionen Teilnehmenden. Dies entspricht gut 30% aller Aktivitäten im Bereich der allgemeinen Erwachsenenbildung in Baden-Württemberg.

Das Umsatzsteuergesetz 2013 soll am kommenden Freitag (26.10.) in den Bundestag eingebracht werden. In einer gemeinsamen Erklärung fordern bundesweit sechs große deutsche Weiterbildungsverbände den deutschen Bundestag und den Bundesrat auf, den derzeitigen Gesetzesentwurf nachzubessern.

Karlsruhe, 19. Oktober 2012

Evangelischer Oberkirchenrat Karlsruhe
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