Der ÖKR ruft die pakistanische Regierung auf, den Missbrauch des Blasphemiegesetzes zu untersuchen

Ökumenischer Rat der Kirchen (ÖRK)

21. September 2012

Die Teilnehmer einer vom Ökumenischen Rats der Kirchen (ÖRK) getragenen Anhörung zum Missbrauch der pakistanischen Blasphemiegesetze appellieren an die Regierung Pakistans, „ernsthafte und substanzielle Schritte zu unternehmen, um dem Missbrauch des Blasphemieverbots Einhalt zu gebieten, welcher massive Menschenrechtsverletzungen verursacht“.

„Das Pfuschwerk verfahrensrechtlicher Verbesserungen hat nichts gebracht. Damit eine Abschwächung der extrem schädlichen Auswirkungen eines Gesetzes zu erreichen, welchem die Gefahr des Missbrauchs grundsätzlich anhaftet, ist gescheitert“, halten die Teilnehmer in einer am 19. September 2012 veröffentlichten Stellungnahme fest.

Die Stellungnahme erfolgte zum Abschluss der dreitägigen öffentlichen Anhörung über den „Missbrauch des Blasphemiegesetzes und religiöse Minderheiten in Pakistan“, welche von der ÖRK-Kommission der Kirchen für Internationale Angelegenheiten (CCIA) vom 17. bis 19. September in Genf (Schweiz) organisiert worden ist.

Das Blasphemieverbot ist Teil des pakistanischen Strafgesetzbuches. Laut ÖRK-Medienmitteilung ist das Gesetz mit seinen Zusätzen aus den 1980er Jahren „vage formuliert und von der Polizei und den Gerichten willkürlich angewandt worden“ und „es stellt eine der schärfsten Gesetzesbestimmung des Landes dar“.

Die Teilnehmer der öffentlichen Anhörung, welche verschiedene religiöse Gemeinschaften, darunter christliche, muslimische und hinduistische, sowie zivilgesellschaftliche Gruppen vertraten, fordern die Regierung auf, „unverzüglich eine fachkundige Untersuchungskommission einzusetzen, welche die tragischen Auswirkungen des Blasphemiegesetzes prüft und Vorschläge ausarbeitet, wie diese schwierige und beschämende Situation überwunden werden kann.“

Die Teilnehmer bekräftigen ausserdem, „es sei erforderlich, dass die Zivilgesellschaft die Kommission in ihrer Arbeit unterstützt, die fortschreitenden Arbeiten verfolgt und die Gemeinschaften auf dem Laufenden hält.“

In der Anhörung wurden verschiedene, in Arbeitsgruppen ausgearbeitete Aktionspläne für eine weltweite Kampagne diskutiert. „ Die CCIA wird nun die Initiative bei der Identifikation jener Vorschläge ergreifen, welchen die Priorität zukommen soll, und Strategien entwickeln, wie die Gremien des ÖRK und die internationale Gemeinschaft auf verschiedenen Ebenen den negativen Auswirkungen des Blasphemieverbots und den Verletzungen des Schutzes religiöser Minderheiten in Pakistan entgegentreten können“, sagte der Direktor des CCIA, Dr. Mathews George Chunakara.

Vollständiger Wortlaut der Stellungnahme (Englisch)

ÖRK-Anhörung zu Blasphemiegesetz in Pakistan (Pressemitteilung des ÖRK vom 18. September 2012)

Der Vorsitzende der Kirchen von Pakistan verlangt von der Regierung, dem „Missbrauch des Blasphemiegesetzes“ entgegenzutreten” (ÖRK Feature-Artikel vom 17. September 2012)

Erklärung zur missbräuchlichen Anwendung des Blasphemiegesetzes und zur Sicherheit religiöser Minderheiten in Pakistan , (September 2009)

ÖRK-Kommission der Kirchen für internationale Angelegenheiten (CCIA)

ÖRK-Mitgliedskirchen in Pakistan

21. September 2012