Der Rat – die "Exekutive" der EKD
Das Leitungsgremium kümmert sich um die Zusammenarbeit in der Kirche und vertritt die evangelischen Christen in der Öffentlichkeit
6. November 2015
Der Rat ist das einer Regierung vergleichbare Leitungsgremium der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). "Soweit die Befugnisse nicht anderen Organen beigelegt sind, ist er für alle Aufgaben der EKD zuständig", bestimmt die Verfassung.
Der Rat soll dabei insbesondere für die Zusammenarbeit der kirchlichen Werke und Verbände sorgen, die evangelischen Christen in der Öffentlichkeit vertreten und zu Fragen des religiösen und gesellschaftlichen Lebens Stellung beziehen. In der Regel geschieht dies entweder durch kurzfristige, aktuelle Stellungnahmen oder in Form von Denkschriften, Studien, Diskussionsbeiträgen und Grundsatzerklärungen. Gemäß der Grundordnung der EKD muss der Rat der Synode zu jeder ihrer Tagungen einen Rechenschaftsbericht vorzulegen.
Der Rat hat 15 Mitglieder. 14 von ihnen werden von der Synode und der Kirchenkonferenz gemeinsam für sechs Jahre gewählt. Dabei ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit nötig. Die Synodenpräses ist "geborenes" Ratsmitglied. Aus der Mitte des Rates wählen Synode und Kirchenkonferenz wiederum gemeinsam den Ratsvorsitzenden und dessen Stellvertreter. In der Praxis vertritt der Ratsvorsitzende die evangelische Kirche in der Öffentlichkeit. (red/epd)