Ein neues Team am Start: Konstituierende Tagung der EKD-Synode

Informationen zum größten Leitungsgremium der EKD

27. April 2015

Abstimmung Synode
Foto: epd-bild/Norbert Neetz

Eine neue Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) tritt kommende Woche, vom 30. April bis 3. Mai 2015, in Würzburg zusammen und konstituiert sich für eine neue Amtsperiode. Die Synode ist eines der drei demokratisch verfassten und gewählten Leitungsgremien der EKD – neben der Kirchenkonferenz und dem Rat der EKD. Sie alle tragen die Verantwortung für die Wahrnehmung der Aufgaben der EKD, die in der kirchlichen Verfassung, der Grundordnung der EKD, festgehalten sind.

"Die Synode hat die Aufgabe, der Erhaltung und dem inneren Wachstum der Evangelischen Kirche in Deutschland zu dienen", heißt es da. Entsprechend vielfältig sind ihre inhaltlichen Aufgaben. Zu den Schwerpunkten zählen die Erarbeitung von Kundgebungen und Beschlüssen zu Fragen der Zeit sowie die Begleitung der Arbeit des Rates der EKD durch Richtlinien. Die Synode berät und beschließt aber auch den Haushalt und die Kirchengesetze. In die neue Amtsperiode fällt das 500-jährige Reformationsjubiläum im Jahr 2017. Besondere Herausforderungen für die Arbeit der Synodalen bestehen aber auch im Blick auf die demografische Entwicklung sowie ein zu erwartendes sinkendes Kirchensteueraufkommen. Gemeinsam mit der Kirchenkonferenz wählt die Synode den Rat der EKD.

Anwaltschaftliches Handeln für die Stimmlosen in der Gesellschaft

Eine weitere Verpflichtung der Synode ist die zu anwaltschaftlichem Handeln. Das ist nicht juristisch gemeint, sondern ethisch: Ungerechte Verhältnisse werden hier klar und kritisch benannt, der Politik werden Veränderungen vorgeschlagen. Hierzu gehören beispielsweise der Umgang mit dem Kirchenasyl und mit Flüchtlingen, wie generell das Eintreten für die Schwachen, Wehrlosen, Stimmlosen in der Gesellschaft. So wird vor dem aktuellen Hintergrund der Schiffsunglücke auf dem Mittelmeer die EU-Flüchtlingspolitik auch ein Thema der Tagung in Würzburg.

Nach der Grundordnung der EKD besteht die 12. Synode, die sich aktuell konstituiert, aus 120 Mitgliedern. 100 Synodale wurden durch die Synoden der 20 Gliedkirchen gewählt. Die Anzahl der zu wählenden Synodalen hängt von der Größe der jeweiligen Landeskirche ab und ist durch das "Kirchengesetz über die Verteilung der von den Gliedkirchen zu wählenden Mitglieder der Synode der EKD" geregelt. 20 der Synodalen hat der Rat berufen, unter besonderer Berücksichtigung von Persönlichkeiten, die für das Leben der Gesamtkirche und die Arbeit der kirchlichen Werke Bedeutung haben. Neu unter diesen Berufenen ist zum Beispiel die Internetbotschafterin der Bundesregierung, die SPD-Politikerin Gesche Joost.

59 Mitglieder der 12. Synode gehörten bereits der 11. Synode an, 40 Mitglieder sind neu. Mit einem Frauenanteil von 48 Prozent erreicht die Synode ein nahezu ausgeglichenes Geschlechterverhältnis. Neben vielen ehrenamtlich engagierten Gemeindegliedern sind auch hauptamtliche Theologinnen und Theologen und Persönlichkeiten aus Politik, Wissenschaft und Kultur vertreten. Für jeden Synodalen werden zwei Stellvertreter gewählt bzw. berufen.

Die Synode wird jeweils für die Dauer von sechs Jahren gebildet; an ihrer Spitze steht ein siebenköpfiges Präsidium, das ebenso wie die ständigen Ausschüsse während der konstituierenden Tagung von den Synodalen aus ihrer Mitte gewählt werden wird.

Von "Schrift und Verkündigung" bis "Europa"

Die Synode arbeitet mit neun ständigen Ausschüssen ("Schrift und Verkündigung", "Diakonie, Mission und Ökumene", "Recht", "Kirche, Gesellschaft und Staat", "Erziehung, Bildung und Jugend", "Haushalt", "Europa", "Bewahrung der Schöpfung (Umwelt und Entwicklung)" und "Nominierungsausschuss"). Zudem wählt die Synode bei der ersten, der konstituierenden Tagung, zehn Mitglieder, die – zusammen mit drei Vertreterinnen und Vertretern der Kirchenkonferenz – den "Ratswahlausschuss" bilden.

Die Ausschüsse leisten einen wesentlichen Teil der Sacharbeit der Synode, sie bereiten die Beratungen der Tagung für ihren jeweiligen Bereich vor. Während der Synodentagungen werden alle Tagesordnungspunkte, auch Anträge und Eingaben an die Synode, nach ihrer Einbringung und einer ersten Aussprache im Plenum an die betreffenden Ausschüsse zur Beratung überwiesen. Aus der Arbeit der Ausschüsse resultieren in der Regel Beschlussvorlagen zur Beratung und zur endgültigen Beschlussfassung durch die Synode. Diese können auch als öffentliche Erklärungen formuliert werden, deren wichtigste Form die Kundgebung ist.

Die Synode der EKD kommt in der Regel einmal im Jahr an wechselnden Orten zu einer mehrtägigen Tagung zusammen. Diese Tagungen sind öffentlich. Fast immer behandelt die Synode dabei auch ein sogenanntes Schwerpunktthema. Zur inhaltlichen Vorbereitung der Themen setzt das Präsidium der Synode einen sogenannten Vorbereitungsausschuss ein, der je zur Hälfte mit Synodalen und mit Fachleuten aus dem öffentlichen Leben besetzt ist. Das Schwerpunktthema der letzten Tagung der 11. Synode im November 2014 in Dresden lautete: "Kommunikation des Evangeliums in der digitalen Gesellschaft".

Als Besonderheit in diesem Jahr wird es zwei Synodentagungen geben: die konstituierende Tagung in Würzburg und eine weitere Tagung mit dem Schwerpunktthema im November in Bremen.

Drei Synoden tagen gleichzeitig

Seit 2009 tagen die Synoden der Union Evangelischer Kirchen (UEK), der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) und der EKD örtlich und zeitlich verbunden. Das ist eine Folge des sogenannten Verbindungsmodells, das eine engere Zusammenarbeit der EKD und der beiden gliedkirchlichen Vereinigungen vorsieht.

Der Eröffnungsgottesdienst der konstituierenden Tagung wird am 30. April in der Würzburger Kirche St. Stephan stattfinden. Für die gemeinsame Verpflichtung der 120 Synodalen haben die Synode der EKD, die Generalsynode der VELKD und die Vollkonferenz der UEK in Dresden eine neue Agende beschlossen, die die Gemeinsamkeit im Verbindungsmodell besser als bisher zum Ausdruck bringt. Der Abschlussgottesdienst der Synode in der Würzburger Kirche St. Johannis wird vom Bayerischen Rundfunk im Fernsehen übertragen werden.