Faires Asylverfahren für Flüchtlinge

Die Kirchen auf der 14. Europäischen Asylrechtskonferenz in Warschau

12. Oktober 2012

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Immer häufiger stranden Flüchtlinge auf der Suche nach Schutz in Europa in Haftanstalten an den Außengrenzen der Europäischen Union. 70 Expertinnen und Experten aus 13 europäischen Ländern trafen sich diese Woche in Warschau zur 14. Europäischen Asylrechtskonferenz, die auch von der Evangelischen Kirche in Deutschland unterstützt wurde. Der Fokus der Konferenz richtete sich auf die Situation an den Ostgrenzen der Europäischen Union, dem Asylsystem in Polen und der Rolle der europäischen Grenzschutzagentur Frontex.

In Polen werden Flüchtlinge, die vom Grenzschutz aufgegriffen werden und Asyl beantragen, regelmäßig in Haft genommen und müssen bis zu einem Jahr ihr Asylverfahren vom Gefängnis aus betreiben. Betroffen sind auch Familien mit Kindern. Besonders rechtlos sind Flüchtlinge in den von der EU mit-finanzierten Haftanstalten in der Ukraine. Eine Delegation besuchte im Vorfeld der Konferenz eine Einrichtung in den Wäldern nahe der ukrainischen Stadt Ludz’k. Auch dort sind schutzsuchende Familien mit Kindern aus z.B. Somalia oder Tschetschenien in einem Zustand völliger Rechtlosigkeit inhaftiert. Ihre Inhaftierung aufgrund der „illegalen Einreise“ widerspricht der Genfer Flüchtlingskonvention und elementaren Menschenrechten.

„Ein gemeinsames europäisches Asylsystem kann aber nur funktionieren, wenn die menschenrechtlichen Mindeststandards in allen Mitgliedstaaten eingehalten werden“, sagte Oberkirchenrat Thorsten Leißer, Theologischer Referent für Menschenrechte und Migration im Kirchenamt der EKD zum Ende der Konferenz.      

Die Dramen europäischer Flüchtlingspolitik spielten sich an den Außengrenzen der EU ab. An der Grenze aufgegriffene Asylsuchende  müssten einen wirksamen Zugang zum Asylverfahren haben. An den Außengrenzen aufgegriffene Asylsuchende müssen befürchten, in Staaten wie die Ukraine zurückgeschoben zu werden. Dagegen brauche es ein unabhängiges Monitoring und Beratung. So könne sichergestellt werden, dass schutzbedürftige Personen wie z.B. Flüchtlinge Zugang zu einem fairen Asylverfahren haben. Die sei in den Gesprächen mit Flüchtlingen, Grenzschutzbeamten und  Kolleginnen und Kollegen aus den anderen EU-Staaten deutlich geworden, so Leißer weiter.