EKD veröffentlicht Stellungnahme zur Verbesserung des Rechtsschutzes für gleichgeschlechtliche Partnerschaften und zur besonderen Bedeutung der Ehe

8. März 2000


Die Koalitionsfraktionen und die Bundesregierung beabsichtigen, den rechtlichen Schutz gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften zu verbessern. Das Kirchenamt der EKD hat jetzt eine Stellungnahme zu diesem Vorhaben veröffentlicht . Sie folgt, auf die kürzeste Formel gebracht, dem Muster: ja, aber - ein ausdrückliches Ja zur Verbesserung des Rechtsschutzes für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften ist verbunden mit dem Rat, behutsam vorzugehen und die besondere Stellung der Ehe zu achten. Vier Gesichtspunkte stehen in der Stellungnahme des Kirchenamtes im Vordergrund:

  • Es ist ethisch geboten, Verläßlichkeit und Verantwortung im menschlichen Zusammenleben zu stärken. Das gilt auch für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften und die Verbesserung ihres rechtlichen Schutzes.
         
  • Eine politische Aufwertung und rechtliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften darf nicht auf Kosten der sozialen und rechtlichen Stellung der Ehe gehen.
         
  • Veränderungen bei den Formen des menschlichen Zusammenlebens vollziehen sich in langen kulturgeschichtlichen Entwicklungen. Im Blick auf rechtliche Regelungen ist darum ein behutsames Vorgehen angebracht.
         
  • Einzelheiten der rechtlichen Regelung sind keine Glaubensfrage, sondern eine Frage der politischen und rechtlichen Vernunft.

Sicher wird diese Stellungnahme Anlass geben, die Thematik auch in Ihrem Umfeld zu diskutieren.