Genitalverstümmelung von Mädchen und Frauen

Eingriff in die Unversehrtheit des Körpers und der Psyche

28. Januar 2000


Wenn Mädchen oder Frauen beschnitten werden, ist das nicht nur ein afrikanisches oder vorderasiatisches Problem. Der Brauch wird auch unter ausländischen Mädchen in Deutschland vollzogen. Zu diesem sensiblen Thema hat die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) als EKD-Text Nr. 65  eine Stellungnahme vorgelegt. Darin stellt sie fest: Bei dieser Praxis handelt es sich um eine schwere Körper- und Menschenrechtsverletzung. Sie ist in Deutschland strafbar und ist von den Staatsanwaltschaften von Amts wegen zu verfolgen. In den Kirchen wie im gesellschaftlich-politischen Raum entwickelt sich zunehmend ein Bewusstsein dafür, dass Genitalverstümmelung ein schwerwiegender und folgenschwerer Eingriff in die Unversehrtheit des Körpers und der Psyche von Mädchen und Frauen darstellt. Der jetzt vorgelegten Stellungnahme wurde eine Umfrage der EKD bei kirchlichen Institutionen im In- und Ausland zu Grunde gelegt. Die Umfrageergebnisse wurden im Rahmen einer Expertinnen-Anhörung überprüft und ergänzt. Die Ausarbeitung wendet sich mit Forderungen an Politik und staatliche Verwaltung. Darüber hinaus soll sie auch für Einrichtungen im Sozial- und Gesundheitsdienst eine wichtige Handreichung und das öffentliche Bewusstsein fördern. In gedruckter Form ist sie über das Kirchenamt der EKD, Herrenhäuser Straße 12, 30419 Hannover zu bestellen. Diskutieren auch Sie mit bei diesem Thema.