Leben bis zuletzt: Sterben als Teil des Lebens

Kirchen stellen christliche Patientenverfügung vor

19. Oktober 1999


In Würde bis zuletzt leben zu können, Gemeinschaft mit lieben Menschen zu haben, gut versorgt zu werden und seelsorgerlichen Beistand zu haben, das wünschen sich viele Menschen für den letzten Lebensabschnitt. Mit den Möglichkeiten der modernen Medizin kann der herannahende Tod eines Menschen aufgeschoben werden. Doch kommen ärztliche Maßnahmen irgendwann an eine Grenze. Aus dem Bemühen um Lebensverlängerung kann Leidensverlängerung werden. Auch Sterbende haben das Recht auf Information und auf eigene Entscheidung. Wo das in der entsprechenden Situation nicht mehr möglich ist, will die CHRISTLICHE PATIENTENVERFÜGUNG  eine Wegweisung sein. Mittlerweile ist eine große Anzahl von Formularen im Umlauf, die sich erheblich unterscheiden. So wurde von vielen Seiten in den letzten Jahren die Bitte an die Kirchen herangetragen, eine Patientenverfügung zu entwickeln, die sich in besonderer Weise dem christlichen Glauben verpflichtet weiß. So haben der Rat der EKD und die Deutsche Bischofskonferenz zusammen mit der Arbeitgemeinschaft Christlicher Kirchen eine Handreichung erarbeitet und jetzt veröffentlicht , die das Formular einer Christlichen Patientenverfügung, eine pastorale Einführung und ausführliche Erläuterungen enthält. Der Name "Christliche Patientenverfügung"  bedeutet nicht, daß sie nur von Christen benutzt werden kann, wohl aber, daß sie christliches Gedankengut zum Thema Sterbebegleitung enthält.