Eine ethische Gratwanderung. Gibt es einen ethisch verantwortbaren Handlungsspielraum bei der Forschung an embryonalen Stammzellen?

Exklusiv für die Frankfurter Allgemeine Zeitung von Bischof Wolfgang Huber, Vorsitzender des Rates der EKD

27. Dezember 2007


Die Streitfrage ist nicht neu. Aber plötzlich hat die Debatte Züge eines Kulturkampfs angenommen. Schon im November 2006 hatte die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) gefordert, die geltende Regelung der Forschung an menschlichen embryonalen Stammzellen zu revidieren. Doch jetzt scheiden sich an dieser Forderung die Geister.

Gegenwärtig ist in Deutschland die Forschung an embryonalen Stammzellen erlaubt, die vor dem 1. Januar 2002 entstanden sind. Beteiligte Wissenschaftler und ihre Organisationen machen geltend, die Qualität dieser Stammzelllinien sei so eingeschränkt, dass die notwendigen Forschungen mit ihnen nicht möglich seien. Gegenüber der Forderung, deshalb die Stichtagsregelung ganz aufzuheben, habe ich angeregt, darüber nachzudenken, den 2002 bestimmten Stichtag auf ein wiederum zurückliegendes Datum neu festzulegen. Dies war mitnichten Ausdruck eines Kurswechsels. Vielmehr wollte ich aus verantwortungsethischen Gründen eine Lösung zur Diskussion stellen, die im Vergleich mit einer völligen Aufhebung der Stichtagsregelung das kleinere Übel darstellt. Ausdrücklich fügte ich damals hinzu: „Aus evangelischer Sicht würden damit zwar die grundlegenden ethischen Bedenken gegen den Verbrauch menschlicher Embryonen bei der Gewinnung von humanen embryonalen Stammzellen nicht ausgeräumt. Aber ein solcher Weg ließe sich respektieren als ein ernsthafter Versuch, ethische Konflikte zu befrieden."

Die Erregung der letzten Wochen knüpft sich an zwei Vorgänge: Bundesforschungsministerin Annette Schavan hat sich für eine einmalige Verschiebung des Stichtags ausgesprochen; das hat ihr schroffe Verweise aus dem katholischen Episkopat eingetragen. Und der Bundesparteitag der CDU hat mit einer knappen Mehrheit die Tür zu einer Verschiebung des Stichtags offen gehalten. Das hat in Parteigliederungen der CDU wie in der Öffentlichkeit zu heftigen Reaktionen geführt. Der Konflikt hat dabei eine konfessionelle Färbung angenommen. Manche katholische Stimme beansprucht, die allein vertretbare christliche Position zu artikulieren. Gemeint ist damit ein generelles Nein gegenüber aller Forschung mit embryonalen Stammzellen.

Die evangelische Kirche hat sich in diesem Streit weithin zurückgehalten. Sie sieht ihre Aufgabe nicht darin, Politik zu machen, sondern Politik möglich zu machen. Sie berücksichtigt zugleich, dass in ihrer Mitte unterschiedlich akzentuierte Auffassungen vertreten werden. Jetzt ist jedoch eine Situation eingetreten, die zu einigen Klarstellungen nötigt.

In der evangelischen und der römisch-katholischen Kirche herrschen unterschiedliche Vorstellungen vom Verhältnis zwischen dem kirchlichen Lehramt und der politischen Verantwortung der einzelnen Christen. Diese Differenz tritt in der aktuellen Auseinandersetzung scharf ans Licht. Die römische Kongregation für die Glaubenslehre hat sich zuletzt im Jahr 2002 in lehrmäßiger Form zum Einsatz und zum Verhalten von Katholiken im politischen Leben geäußert. Grundsätzlich wird eingeräumt, es sei nicht die Aufgabe der Kirche, konkrete oder gar mit Ausschließlichkeit versehene Lösungen für Fragen zu entwickeln, „die Gott dem freien und verantwortlichen Urteil jedes einzelnen überlassen hat“. Von welchen Fragen das gilt, entscheidet das Lehramt. Denn ihm kommt die Pflicht zu, „moralische Urteile über zeitliche Angelegenheiten zu fällen, wenn dies vom Glauben und vom Sittengesetz gefordert ist.“ Das demokratische Leben brauche „wahre und solide Fundamente, das heißt ethische Prinzipien, die auf Grund ihrer Natur und ihrer Rolle als Grundlage des sozialen Lebens nicht ‚verhandelbar’ sind.“ Die Grenze aber zwischen dem, was verhandelbar ist und was nicht, zieht das Lehramt. So nimmt es die Aufgabe wahr, „das Gewissen der Gläubigen zu unterweisen und zu erleuchten, und zwar vor allem jener, die sich im politischen Leben einsetzen.“ Das ist in den letzten Jahren in vielfältiger Hinsicht geschehen. Überall dort, wo es geschieht, soll sich der einzelne katholische Christ folgerichtig den Definitionen des Lehramts – also des Papstes in der Gemeinschaft mit den Bischöfen – fügen; denn aus der Lehre der Kirche ergibt sich für die gläubigen Laien „eine moralische Verpflichtung zu einem kohärenten Leben“.

In der Debatte über eine Änderung des Stammzellgesetzes hat die katholische Bundesforschungsministerin die Konsequenzen einer solchen Sicht massiv zu spüren bekommen. In das ökumenische Gespräch aber muss die evangelische Kirche die Frage einbringen, ob die katholische Auffassung von der Aufgabe des Lehramts der menschlichen Irrtumsfähigkeit genügend Rechnung trägt, ob sie der Gewissensverantwortung der einzelnen Christen, gerade auch in politischer Verantwortung, genügend Raum lässt und ob sie dem Verhältnis zwischen Kirche und Politik gut tut. Ausdrücklich bekunde ich meinen Respekt vor der christlichen Gewissensbindung, aus der Annette Schavan zu ihrem Urteil gekommen ist.

Auch die evangelische Kirche kennt ein Lehramt. Es wird von kirchenleitenden Organen wahrgenommen; an ihm haben ebenso die Lehrer der Theologie Anteil. In die kirchliche Urteilsbildung finden von vornherein – und mit gleichem Recht – die Stimmen derer Eingang, die in einem bestimmten Handlungsfeld Verantwortung tragen. Aus theologischen Gründen vertretene Prinzipien müssen deshalb immer wieder dem Härtetest der Realität ausgesetzt werden. Die evangelische Kirche nimmt bewusst in Kauf, dass es dadurch unter Umständen schwer wird, mit einer Stimme zu sprechen. Dies kann die orientierende Funktion des kirchlichen Redens beeinträchtigen. Aber es kann zugleich die Gewissen schärfen. Denn es dient der eigenen Urteilsbildung, unterschiedliche Erwägungen zu einem Problem mit einander zu vergleichen. Dementsprechend will der Rat der EKD mit seinen öffentlichen Äußerungen den evangelischen Christen und der Öffentlichkeit insgesamt eine Hilfe zur ethischen Urteilsbildung geben. In bioethischen Fragen will er den für Forschung und ihre politischen Bedingungen Verantwortlichen einschärfen, dass sie nach vorzugswürdigen Lösungen Ausschau halten.

Das ethische Urteil hat nach evangelischer Auffassung seinen Ort in der persönlichen Verantwortung vor Gott, in welche Christen ihr gesamtes Leben und Handeln gestellt sehen. Eindeutigkeit oder gar Einstimmigkeit verlangt evangelische Lehre in den Grundfragen des Glaubens, mit denen die Kirche steht oder fällt. In ethischen Fragen dagegen ist es nicht nur  legitim, sondern geradezu notwendig, dass kontroverse Standpunkte auch innerhalb der Kirche klar ausgesprochen werden. Sie werden dadurch „verhandelbar“; so entsteht die Möglichkeit, den eigenen Standpunkt kritisch zu prüfen. Manche Antworten werden dabei schlechterdings ausscheiden; die Herstellung von Embryonen zu Forschungszwecken ist dafür ein klares Beispiel. Andere Antworten werden im Für und Wider abzuwägen sein – mit Respekt auch für die Auffassung, die von der eigenen abweicht. Das gilt beispielsweise für die Stichtagsregelung.

Weithin besteht in Deutschland ein ethischer Konsens darüber, die Forschung mit adulten Stammzellen mit Vorrang zu fördern. Das Ziel besteht darin, dass die Forschung mit humanen embryonalen Stammzellen nicht mehr nötig ist. Denn Embryonen sind keine „Sachen“, mit denen man nach Belieben verfahren könnte. Doch um der Forschung mit adulten Stammzellen und der von ihr erhofften therapeutischen Fortschritte willen ist gegenwärtig noch eine Forschung mit embryonalen Stammzellen notwendig; sie soll verstehen lehren, wie die Reprogrammierung von Stammzellen vonstatten geht. Aus diesem Grund ist es im Jahr 2002 zu einer Stichtagsregelung gekommen. Nach langem Abwägen hat der Rat der EKD dies als einen vertretbaren Kompromiss akzeptiert.

Wenn es stimmt, dass die derzeit verfügbaren Stammzelllinien mit Viren und tierischen Zellen kontaminiert und daher für die notwendige Forschung nur begrenzt geeignet sind, kann man eine Verschiebung des Stichtags für hochrangige Forschungszwecke in Kauf nehmen. Erneut kann dies nur ein zurückliegender Stichtag sein. In diesem Sinn hat die Synode der EKD Anfang November 2007 eine einmalige Verschiebung des Stichtags für vertretbar erklärt. Der Vorwurf, damit werde ein Automatismus ständiger Anpassungen ausgelöst, läuft ins Leere; denn der Gesetzgeber behält die Verfügungsmacht. Wer aber eine Verschiebung des Stichtags schlechterdings ablehnt, muss sich fragen lassen, wie die Forschung mit adulten Stammzellen dann überhaupt vorankommen kann.

Die Forschung mit embryonalen Stammzellen bleibt eine Gratwanderung. Deshalb befürworte ich sie nur für einen begrenzten Zeitraum. Ich verbinde damit die Hoffnung, die Forschung möge bald so weit sein, dass der Rückgriff auf embryonale Stammzellen nicht mehr nötig ist.


Für die Richtigkeit
Hannover/Berlin, 20. Dezember 2007
Pressestelle der EKD
Christof Vetter