50 Jahre Grundordnung der EKD

Kirchenversammlung tagte 1948 am Fuße der Wartburg

16. Juni 1998


"Wieder einmal ist in Eisenach ein Blatt der Kirchengeschichte gefüllt worden, dessen Beurteilung wir uns enthalten müssen, weil wir den Dingen noch zu nahe sind. Was erzielt wurde, ist .... die rechtliche Fundierung der Evangelischen Kirche in Deutschland und ist vor allen Dingen die geistliche Festigung alles dessen, was nun schon durch Generationen hindurch angestrebt worden war. .... Vieles bleibt unerfüllt und steht weiterhin als Aufgabe vor uns". Mit diesen Worten beschrieb im Juli 1948 der Präsident der verfassunggebenden Kirchenversammlung, Gustav Heinemann, das Ergebnis der Eisenacher Beratungen, die am 13. Juli 1948 mit der einstimmigen Annahme der Grundordnung  der EKD beendet wurden. Nach einem Stellungnahmeverfahren trat die Grundordnung der EKD am 3. Dezember 1948 in Kraft und am 9. Januar 1949 kam die erste ordentliche Synode der EKD zusammen, die mit der Kirchenkonferenz den ersten ordentlichen Rat der EKD wählen konnte. Zum Ratsvorsitzenden wurde der Berlin-Brandenburger Bischof D. Dr. Otto Dibelius bestimmt. Weitere historische Informationen finden Sie im Pressetext. Bereits im Mai 1998 würdigte der Rat der EKD "50 Jahre Grundordnung" in einem Festakt anläßlich seiner Sitzung in Eisenach, bei dem Prof. Dr. Mehlhausen einen Vortrag hielt, den wir ebenso wie die Grundordnung der EKD veröffentlichen.