Einer muss anfangen, aufzuhören!

Ökonomische und ökologische Relevanz des Sonntagsruhegebots

22. November 2007


Als „biblischen Urlaubsanspruch“ hat der Journalist Robert Leicht den arbeitsfreien Sonntag in der Wochenzeitung „Die Zeit“ bezeichnet. Er erinnert daran, dass das dritte Gebot in der biblischen Überlieferung viel länger ist, als die Kurzformel, die vielfach im Konfirmandenunterricht gelernt wird: „Aber am siebenten Tag ist der Sabbat des Herrn, deines Gottes. Da sollst du keine Arbeit tun, auch nicht dein Sohn, deine Tochter, dein Knecht, deine Magd, dein Rind, dein Esel, all dein Vieh, auch nicht dein Fremdling, der in deiner Stadt lebt, auf dass dein Knecht und deine Magd ruhen gleichwie du.“

Die Langfassung, die fast wortgleich in beiden biblischen Überlieferungen der Zehn Gebote im 2. wie im 5. Buch Mose steht, bewahrt vor dem Missverständnis, der freie Tag pro Woche sei primär kultisch-religiös begründet. Das Gebot war, wie Robert Leicht richtig beobachtet, „in seinem Ursprung die Wurzel eines sozialen Arbeitsrechts und noch kein Kultgebot, erst später wurde es kultisch grundiert, ohne den Charakter eines Urlaubsanspruchs zu verlieren“. Sozusagen, der »regelmäßige Streik gegen alle Arbeitszwänge«. Insofern seien, so in der „Zeit“ zu lesen, der alte Sabbat und auch der Sonntagsschutz keineswegs unmodern.

Die Bekenntnisse der Reformation geben ein beredtes Zeugnis, wie kultisch-religiöse Anliegen bei der Sonntagsheiligung stärker in den Vordergrund gerückt sind. In den Katechismen dieser Zeit sind die grundsätzlichen Glaubensüberzeugungen kurz und prägnant zusammengefasst und erläutert. Im „kleinen Katechismus“ hat 1529 Martin Luther für die „Hausväter“ die „fünf Hauptstücke“ des Glaubens dargestellt, nachdem er bei seinen Reisen in die evangelischen Gemeinden festgestellt hat, dass das Wissen über den christlichen Glauben nicht ausreichend verbreitet war. Im ersten Hauptstück behandelt der Reformator die zehn Gebote, darunter auch das Gebot der Sonntagsheiligung – in lutherischer Zählung das Dritte.

34 Jahre später entstand auf Initiative von Kurfürst Friedrich III. in Heidelberg der "Catechismus oder christlicher Undericht, wie der in Kirchen und Schulen der Churfürstlichen Pfaltz getrieben wird". 1619 wurde er von der Dordrechter Synode anerkannt. Er ist zugleich Unterrichtsbuch für Schule und Kirche, Bekenntnisschrift der reformierten Kirchen, Trost- und Gebetsbuch, sowie Vorlage für eine reiche Anzahl an erbaulicher Literatur. In seinem dritten Teil behandelt der „Heidelberger Katechismus“ die zehn Gebote, eben auch wieder mit dem Gebot der Sonntagsheiligung – in reformierter Zählung das Vierte.

Auch der Heidelberger Katechismus betont zuerst, dass das Sabbatgebot eine Wohltat sei, die allem, was lebt, zugute kommt: die heilsame Unterbrechung der alltäglichen Anstrengungen und Gewohnheiten. In seiner Frage 103 betont der Katechismus dann allerdings den kultisch-religiösen Aspekt: „Gott will erstens, dass das Predigtamt und Schulen erhalten werden und ich, besonders am Feiertag, zu der Gemeinde Gottes fleißig komme, das Wort Gottes zu lernen, die Heiligen Sakramente zu gebrauchen, den Herrn öffentlich anzurufen und das christliche Almosen zu geben. Zum anderen, dass ich alle Tage meines Lebens von meinen bösen Werken feiere (ablasse), den Herrn durch seinen Geist in mir wirken lasse und so den ewigen Sabbat in diesem Leben anfange.“

Der badische Landesbischof Ulrich Fischer, Vorsitzender der Vollkonferenz der Union Evangelischer Kirchen in der EKD (UEK), hat der Auslegung des Sabbatgebots im Heidelberger Katechismus aus heutiger Sicht nachgespürt. Er erkennt, dass nach dieser reformierten Tradition, „die sonntägliche Ruhe für Christen und Nichtchristen ein Hinweis darauf“ sei, „dass der Mensch nicht ‚vom Brot allein’ lebt und also schon gar nicht nur, um zu arbeiten“. Auf www.sonntagsruhe.de finden sich seine Gedanken über den Sinn der Sonntagsruhe im Heidelberger Katechismus zum Nachlesen. Übrigens: In der kommenden Woche wird der Leitende Bischof der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD), Landesbischof Johannes Friedrich, der Auslegung des Sonntagsgebots durch Martin Luther in dessen „Großen Katechismus“ nachspüren.