Ohne Sonntag gibt es nur noch Werktage

EKD und ACK starten Initiative zum Sonntagsschutz

12. September 2007


Als Tag der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung haben Sonn- und Feiertag Einzug ins deutsche Grundgesetz gefunden. Der Rhythmus, alle sieben Tage frei zu haben, ist nach christlichem Verständnis gute Schöpfungsordnung. Die EKD startet zusammen mit der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen eine Initiative ‚Gott sei Dank – es ist Sonntag’. Der Vorsitzende des Rates der EKD, Bischof Wolfgang Huber, erklärt warum:

„Der Sonntag ist ein unentbehrliches Element unserer Sozialkultur. Wer die Wertebasis unserer Gesellschaft stärken will, damit Würde und Freiheit ihren Entfaltungsraum behalten, muss sorgsam mit den Institutionen der Sozialkultur umgehen. Für Christen bewährt sich in dieser Situation das biblische Gebot, den Feiertag zu heiligen.

Nachdem mit der Föderalismusreform die Zuständigkeit für Fragen der Ladenöffnung auf die Bundesländer übergegangen ist, reagieren die Bundesländer höchst unterschiedlich. Manche Bundesländer sind gewillt, die bisher möglichen vier verkaufsoffenen Sonntage pro Jahr beizubehalten oder zu reduzieren. Sie folgen damit dem Verfassungsgebot, den Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage als ‚Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung’ zu achten. Andere Bundesländer dagegen meinen, die Umsatzchancen des Handels steigern zu können, indem sie die Zahl der verkaufsoffenen Sonntage erweitern und dabei auch die Adventssonntage einbeziehen. Der besondere Schutz des Sonntags wird dadurch in sein Gegenteil verkehrt.

Ein solches Vorhaben nimmt den Menschen vorrangig als Konsumenten wahr. Die Pflicht zum Schutz des Sonntags, die unsere Verfassung dem Staat aufgibt, scheint dabei überhaupt nicht im Bewusstsein zu sein

Dem halten wir entgegen: Der Sonntag ist als Tag des Gottesdienstes, der Muße und der Besinnung zu erhalten. ‚Ohne Sonntag gibt es nur noch Werktage’ – dieser Satz, den wir als evangelische Kirche vor wenigen Jahren in einer öffentlichen Kampagne vertreten haben, gilt auch heute. Denn es geht beim Sonntagsschutz um die Bewahrung einer wichtigen sozialen Institution, um die kulturelle Qualität des Zusammenlebens, um den Raum für die Freiheit der Religion. Eine Aushöhlung des Sonntagsschutzes widerspricht klaren verfassungsrechtlichen Vorgaben. Sie lässt sich keineswegs mit der Religionsneutralität des Staates begründen. Eher drückt sich in einem solchen Verhalten eine religiöse Parteinahme aus, wenn auch in antireligiöser Absicht.

Der Sonntag ist ein Symbol für die Würde und die Freiheit, die dem Menschen von Gott her zukommen. Durch sie ist das Bild des Menschen in unserer Gesellschaft grundsätzlich geprägt; dabei soll es auch bleiben. Deshalb wollen wir den Sonntag als Tag des Gottesdienstes, der Muße und der Besinnung erhalten. Wir laden alle ein, den Sonntag mit dem Motto unserer Kampagne zu begrüßen: ‚Gott sei Dank, es ist Sonntag!’“