19.11.1997 = ????

19. November 1997


Der 19. November 1997 für uns nur noch ein Fragezeichen? Nein! An diesem Tag werden wir in ganz Deutschland nach wie vor den Buß- und Bettag in besonderer Weise [Busstagslogo] in Gottesdiensten, Andachten, Gemeindeversammlungen und im Gebet begehen. In diesem Jahr richtet sich das Augenmerk auf Schleswig-Holstein und die Nordelbische Ev.-Luth. Kirche. Am 30. November 1997 findet dort der Volksentscheid zur Wiedereinführung des Buß- und Bettages als geschütztem Feiertag statt. Erst vor wenigen Tagen erinnerte die Synode der EKD in ihrem Beschluß : "Die Synode wird in dieser Sache nicht ruhen, bis die falsche Entscheidung von damals rückgängig gemacht worden ist. Sie tritt mit aller Entschiedenheit für den Erhalt des gesetzlichen Schutzes der Sonn- und Feiertage ein." Ebenso deutlich votiert die Kirchenkonferenz der EKD in dieser Woche mit einer Stellungnahme . Sie stellt fest, daß "der Buß- und Bettag Bestandteil der Feiertags- und Sozialkultur unseres Volkes ist" und betont erneut, daß die evangelische Kirche kein Verständnis dafür [Busstagslogo] aufbringen kann, daß der Buß- und Bettag zu einem Preis der Tagespolitik gemacht und für die Kompensation von Arbeitgeberkosten bei der Einführung der Pflegeversicherung als 5. Säule der Sozialversicherung in Anspruch genommen wurde. Der Buß- und Bettag ist Ausdruck der Bereitschaft zur Besinnung. Ich denke, daß wir dies sehr ernst nehmen müssen. Wir alle können und sollen über die Bedeutung des Buß- und Bettages nachdenken und unsere Gedanken einbringen, im persönlichen Umfeld, im Familien- und Freundeskreis und im Beruf. Daß dies der überwiegende Teil der Menschen in der Bundesrepublik und in Schleswig-Holstein genauso sehen, zeigen zwei repräsentative Umfragen.