Erklärung des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) aus Anlass der Ratspräsidentschaft der Bundesrepublik Deutschland in der Europäischen Union

29. Dezember 2006


I.

Seit dem Jahr 1989 haben sich die politischen Verhältnisse in Europa tiefgreifend gewandelt. Zahlreiche Länder, die nicht nur von Westeuropa aus jenseits des Eisernen Vorhangs lagen, sondern auch einen politischen Gegensatz zu den Europäischen Gemeinschaften bildeten, haben ihren Beitritt zur Europäischen Union erklärt. Der Dank für diesen friedlichen Wandel verbindet sich mit einer entsprechenden Verpflichtung für die Zukunft. Für den weiteren Weg der Europäischen Union ist es entscheidend,  dass die 27 Mitgliedsstaaten sich als eine Wertegemeinschaft verstehen und eine verlässliche europäische Politik nach innen wie nach außen gemeinsam verantworten. Schon heute beruht Europa auf den gemeinsamen Grundwerten von Freiheit, Gerechtigkeit, Demokratie und Menschenrechten. Fundament dieser europäischen Grundwerte ist die Garantie der Menschenwürde. Ihr Ziel ist ein Zusammenleben in Frieden und Solidarität.

Für den christlichen Glauben hat die Menschenwürde unbedingten Charakter. Sie leitet sich weder aus bestimmten Eigenschaften noch aus bestimmten Leistungen der Menschen ab. Sie ist vielmehr eine Würde, die jedem Menschen von Gott zuerkannt wird. Sie gilt universal, also auch für den, der sich für ihre Begründung und Herleitung auf andere Quellen als diejenigen des Glaubens beruft. Sie bezieht sich auch auf die, die sich nicht artikulieren können: Ungeborene, Behinderte, Sterbende.

Zu den Konsequenzen dieser Würde gehört, dass der Mensch in keiner Phase seines Lebens nur unter dem Gesichtspunkt seiner Nützlichkeit oder Brauchbarkeit betrachtet werden kann; er darf niemals bloß als Mittel zum Zweck angesehen werden. Wenn mit der Übernahme der EU-Ratspräsidentschaft durch Deutschland im ersten Halbjahr 2007 zugleich das "Europäische Jahr der Chancengleichheit für alle" beginnt, so findet dieser Gedanke hierin einen konkreten Ausdruck.

Die christlich-jüdische Tradition hat die Entwicklung der Grundwerte der Europäischen Union wesentlich geprägt. Diese Grundlagen müssen immer wieder neu verdeutlicht und verstärkt ins Bewusstsein gehoben werden. Denn die Bürgerinnen und Bürger werden sich mit der Europäischen Union nur in dem Maß identifizieren, in dem sie sich auf die Achtung ihrer jeweiligen Kultur, Religion und Geschichte verlassen können.

Die Evangelische Kirche in Deutschland sieht in dem Europäischen Verfassungsvertrag und der Grundrechtecharta einen wichtigen Ansatz dafür, das Eintreten für Grundrechte und Demokratie als gemeinsame Verpflichtung wahrzunehmen. Sie tritt unverändert dafür ein, dass in den europäischen Verfassungsvertrag ein ausdrücklicher Bezug auf die Verantwortung vor Gott und auf die Bedeutung der jüdisch-christlichen Tradition aufgenommen wird.


II.

Europäische Politik nach diesen Wertvorstellungen zu gestalten heißt, sie am Maßstab der Menschenwürde und eines ihr entsprechenden Menschenbildes auszurichten. Dazu gehört es, Bildungschancen für alle zu eröffnen und Befähigungsgerechtigkeit insbesondere für die junge Generation zu verwirklichen. Gerade in diesem Bereich müssen Benachteiligungen überwunden statt verfestigt werden. Die Beachtung der Menschenwürde lässt es nicht zu, dass der Bildungsanspruch jedes Menschen auf den Erwerb von beruflichen Kompetenzen reduziert wird. Bildung ist vielmehr umfassend und geht über die Einsetzbarkeit von Menschen im Dienst der globalen Konkurrenzfähigkeit eines Landes hinaus.

Aus dem Respekt für die gleiche Würde jedes einzelnen ergibt sich auch die Verpflichtung, eine stabile Sozialordnung zu entwickeln, die den sozialen Frieden gewährleistet und auch schwache, benachteiligte, behinderte und alte Menschen einbezieht. Diese Aufgabe ist ebenso wichtig wie die Gestaltung einer Wettbewerbsordnung, die gute Rahmenbedingungen für effektives wirtschaftliches Handeln schafft.

In den Kriegen des letzten Jahrhunderts haben viele Menschen unter Gewalt, Armut und Vertreibung gelitten. Gerade deshalb kommt der Europäischen Union eine besondere Verantwortung für Menschen zu, die als Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention oder als anderweitig Verfolgte internationalen Schutzes bedürfen. Die Europäische Union darf sich nicht wie eine "Festung" abschotten. Die weitere Harmonisierung der europäischen Asylsysteme ist dringlich. Internationale Menschenrechtsstandards und die Wahrung der Menschenwürde sind unverletzliche Grundlagen auch beim Umgang mit irregulären Einwanderern. Eine gemeinsame faire, effektive und transparente Zuwanderungspolitik sowie die Verbesserung der Rechtsstellung von Flüchtlingen, Zuwanderern und Menschen ohne regulären Aufenthaltsstatus sind dringend notwendig.

Mit ihrer Nachbarschaftspolitik will die Europäische Union zur Stabilisierung Europas jenseits der neuen Außengrenzen einen "Ring befreundeter Länder" mit zunehmend engeren Beziehungen aufbauen, ohne dass diese Staaten der EU beitreten. Bei der Weiterentwicklung dieser Politik müssen neben der Vertiefung der wirtschaftlichen Kooperation die Menschenrechte sowie der Kampf gegen Menschenhandel stärkeres Gewicht erhalten. In der politischen Zusammenarbeit muss dabei vorausgesetzt werden, dass diese Nachbarstaaten als offene Gesellschaften verfasst sind, die unterschiedlichen Lebensformen und Lebensentwürfen Raum geben.

Die Europäische Union wird in wachsendem Maß globale Verantwortung wahrnehmen. Wir befürworten, dass die Europäische Union in der Entwicklungszusammenarbeit die Armutsbekämpfung als vorrangiges Ziel anerkennt. Wir treten für eine entwicklungspolitisch stimmige Gestaltung aller Politikbereiche ein.

Der Klimawandel macht deutlich, dass uns eine Erde mit begrenzten Ressourcen anvertraut ist und wir den Folgen unseres Lebensstils nirgendwo entkommen. Energiepolitik muss als aktiver Klimaschutz verstanden werden und sollte sich daher nicht allein an den Zielen von Wettbewerbsfähigkeit und Versorgungssicherheit ausrichten. Vielmehr muss der Nachhaltigkeit höchste Priorität eingeräumt werden, damit die Lebensgrundlagen der kommenden Generationen nicht heute aufgebraucht werden. Dem dienen insbesondere die Entwicklung erneuerbarer Energien und die Verbesserung der Energieeffizienz.


III.

Seit Jahrzehnten ist die Evangelische Kirche in Deutschland eingebunden in kirchliche europäische Netzwerke, insbesondere als Mitglied der Konferenz Europäischer Kirchen (KEK) und der Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa (GEKE). In diesen, die Grenzen überschreitenden Gemeinschaften leisten die europäischen Kirchen in Begegnungen, Partnerschaften, Dialogen und Projekten vielfältige Beiträge zur Vertiefung einer europäischen Wertegemeinschaft und zum Zusammenwachsen unseres Kontinents. Die ökumenische Gemeinschaft der Kirchen ist ein Modell für die Einheit in versöhnter Verschiedenheit, wie sie in Europa gebraucht wird. Die 3. Europäische Ökumenische Versammlung in Sibiu/Hermannstadt im September 2007 wird unter dem Thema stehen: "Das Licht Christi scheint auf alle - Hoffnung auf Einheit und Erneuerung für Europa". Damit wird ein zentrales Motiv unseres christlichen Glaubens aufgenommen, das wir in die europäische Wertegemeinschaft einbringen: Christus als Licht der Welt zeigt uns den Weg dazu, für Menschenwürde und Menschenrechte sowie für Gerechtigkeit, Frieden und die Bewahrung der Schöpfung einzutreten.


Hannover im Dezember 2006