Zum Buß- und Bettag 2006

Bischof Wolfgang Huber

22. November 2006


Für die evangelische Kirche steht das Thema der Buße seit ihren Anfängen im Zentrum. Die Reihe der 95 Thesen Martin Luthers beginnt mit einer These zur Buße: „Da unser Herr und Meister Jesus Christus spricht: ‚Tut Buße’ usw. (Matthäus 4,17), hat er gewollt, dass das ganze Leben der Gläubigen Buße sein soll.“ Nach evangelischer Auffassung meint Buße eine grundsätzliche und dauerhafte Besinnung, aus der Umkehr und Sinnesänderung erwachsen. Der Buß- und Bettag  ist und bleibt deshalb ein Feiertag von großer Bedeutung für die evangelische Kirche – und darüber hinaus.

Feiertage sind wie Sonntage unerlässlich, wenn es darum geht, die Wertebasis des gesellschaftlichen Zusammenlebens zu stärken. Erneut haben wir als Kirchen Anlass, den Umgang mit der freien Zeit in unserem Land kritisch zu betrachten. Denn nachdem die Zuständigkeit für Fragen der Ladenöffnung durch die Föderalismusreform auf die Bundesländer übergegangen ist, kündigen sich regional höchst unterschiedliche Reaktionen an. Manche Bundesländer meinen, die Umsatzchancen des Handels steigern zu können, indem sie die Zahl der verkaufsoffenen Sonntage erweitern und dabei auch alle Adventssonntage einbeziehen. Der besondere Schutz von Sonn- wie von Feiertagen wird dadurch in sein Gegenteil verkehrt. Der Eindruck drängt sich auf, dass die Pflicht zum Schutz des Sonntags, die sich aus den entsprechenden Verfassungsbestimmungen ergibt, bei solchen Vorhaben überhaupt nicht im Bewusstsein ist. Eine derartige Aushöhlung des Sonntagsschutzes mitsamt der unterschiedslosen Nivellierung der Adventszeit entspricht keineswegs der Religionsneutralität des Staates. Sondern ein solches Verhalten bevorzugt eine religionslose, ja atheistische Einstellung. Das ist gerade kein Ausdruck von Religionsneutralität, sondern von religiöser Parteinahme, wenn auch in antireligiöser Absicht.

Als evangelische Kirche treten wir dem mit Klarheit entgegen. Wir treten deutlich dafür ein, den Sonntag als Tag des Gottesdienstes und der Muße zu erhalten. Und wir nehmen Überlegungen in Baden-Württemberg sowie besonders in Heidelberg und Mannheim dankbar wahr, die Ladenöffnung am Sonntag nicht etwa auszuweiten, sondern einzuschränken. Besonderes Augenmerk muss den bevorstehenden Adventssonntagen gelten. Sie sind notwendige Ruhepunkte in einer von Unruhe geprägten Zeit; sie sind Tage der Erwartung und der Vorbereitung. Feiertage stehen im Dienst gemeinsamer Besinnung.

Wir wollen nicht zulassen, dass das Menschenbild in unserer Gesellschaft auf Konsumentengröße gestutzt wird. Es reicht nicht, die erweiterten Kaufmöglichkeiten für Kauflustige im Blick zu haben, sondern auch diejenigen müssen im Blick sein, die als im Handel Beschäftigte rund um die Uhr im Einsatz sein sollen oder sich als Selbstständige selbst unter unerträglichen Druck setzen müssen, um bei dieser Art von Konkurrenzkampf mithalten zu können. Und ebenso dürfen diejenigen nicht in den Schatten der Aufmerksamkeit geraten, die alles andere als „kauflustig“ sind, weil ihnen dazu nämlich die Voraussetzungen fehlen. Es ist vielleicht kein Zufall, dass die geschilderten Initiativen sich zeitlich mit der „Unterschicht-Debatte“ verbunden haben. Gerade angesichts einer wachsenden Zahl armer Menschen wirkt die Aufforderung zu noch mehr Konsum geradezu zynisch und befördert den Eindruck eines Zwei-Klassen-Menschenbildes in unserem Land.

Die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) hat sich vor wenigen Tagen intensiv dem Thema von Armut und Reichtum in unserem Land gewidmet. Sie hat konkrete Vorschläge dafür unterbreitet, wie der Tendenz zu einer weiteren Öffnung der Schere zwischen Arm und Reich begegnet werden kann. Denn „jede und jeder ist wichtig, alle verfügen unabhängig vom materiellen Vermögen über Gaben, die für die Gemeinschaft wertvoll sind.“ In Kirche und Gesellschaft müssen Arme Heimat finden und an den Entscheidungen beteiligt werden. Die Synode hat beispielsweise dazu aufgefordert, eine öffentlich finanzierte, bundesweite Kinderfreizeitkarte einzuführen, damit Kinder unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten ihres Elternhauses am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Sie hat zudem unterstrichen, dass Reichtum kein Selbstzweck ist, sondern zur Sicherung des allgemeinen Wohlstandes dem Gemeinwohl heute wie zukünftig diesen muss. Diesem Ziel wird beispielsweise dann gedient, wenn Reichtum neu investiert wird, um Arbeitsplätze zu sichern oder neu zu schaffen.

Martin Luther hat in einem Gebet die Gottesbeziehung als Grundlage für alles Handeln des Menschen bekräftigt: „Was das Gebet an Kraft, Fülle und Wirksamkeit an sich habe, können wir, fürchte ich, nicht genug herausstreichen. Denn so schlicht und einfach es klingt, so tief, so reich und weit ist es, und niemand kann es ergründen.“ Damit ist der Schwerpunkt des Buß- und Bettages benannt. Es geht um das Gebet, das für die Gaben Gottes dankt und um Kraft zur Umkehr bittet. Evangelischer Glaube zielt auf beides: auf ein Leben aus Dankbarkeit und um eine Umkehr zu verantworteter Freiheit. Dankbarkeit drängt auf das Gotteslob und braucht deshalb einen Raum der persönlichen Glaubensfreiheit wie der gemeinschaftlichen Religionsfreiheit, in dem dieses Gotteslob laut werden kann. Verantwortete Freiheit drängt auf eine Gestalt der Gesellschaft, in der gerechte Teilhabe möglich ist. Der Buß- und Bettag setzt einen Impuls zur Umkehr; gerade heute ist er an der Zeit.

Quelle: Rhein-Neckar-Zeitung vom 22. November 2006

EKD-Pressemitteilung "Ratsvorsitzender betont Bedeutung des Buß- und Bettags"

Predigt des EKD-Ratsvorsitzenden am Buß- und Bettag in der Thomaskirche zu Leipzig

Das Internetangebot zum Buß- und Bettag der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck