EKD für strikte Einhaltung des Folterverbots

In mehr als 130 Ländern Folter und Misshandlung

21. Juni 2005


Anlässlich des Anti-Folter-Tages hat der Ratsvorsitzende der EKD, Bischof Wolfgang Huber, auf eine wirksame Verhinderung von Folter gefordert. Für einen Rechtsstaat gebe es keine Alternative zur «ausnahmslosen» Einhaltung des Folterverbots, erklärte er in Hannover. Auch vermeintlich hochrangige Ziele dürften nicht zur Rechtfertigung von Folter herangezogen werden. Die Achtung der Menschenrechte verbiete die Anwendung von Foltermethoden. Der internationale Tag zur Bekämpfung der Folter wird am 26. Juni begangen.

Beim weltweiten Vorgehen gegen Folter seien weitere Fortschritte notwendig, betonte der EKD-Ratsvorsitzende. In mehr als 130 Ländern würden Folter und Misshandlung registriert: "Für die internationale Rechtsgemeinschaft besteht deshalb dringender Handlungsbedarf." Als Beispiel verwies Huber auf das Zusatzprotokoll zur Anti-Folter-Konvention der UN, das bisher erst neun Staaten ratifiziert haben. In diesem Zusammenhang appellierte er an den Bund und Länder, für einen möglichst schnellen Beitritt Deutschlands zum Zusatzprotokoll zu sorgen. In dem Dokument ist unter anderem vorgesehen, dass internationale Experten jederzeit unangekündigt Haftanstalten und Sicherheitslager überprüfen können.

Die Dringlichkeit von Kontrollen zeigt sich dem EKD-Ratsvorsitzenden zufolge anhand des US-Gefangenenlagers Guantanamo auf Kuba. Trotz Versicherungen der US-amerikanischen Regierung, dass alle Vorwürfe über Misshandlungen der 540 verbliebenen Gefangenen untersucht würden, seien Zweifel geblieben. Deshalb müssten internationale Gremien die Praxis überprüfen und Beschwerden untersuchen. Der Dank der EKD gelte ausdrücklich dem Einsatz von nichtstaatlichen Menschenrechtsorganisationen, die wichtige Fortschritte im Kampf gegen die Folter erreicht haben.