In Freiheit verbunden – der Stadt Bestes suchen

Wolfgang Huber zu 50 Jahre Loccumer Vertrag

16. Juni 2005


Vor 50 Jahren wurde im Kloster Loccum zwischen dem Land Niedersachsen und den evangelischen Kirchen im Land Niedersachsen (Landeskirchen Braunschweig, Hannover, Oldenburg, Schaumburg-Lippe und der Evangelisch-reformierten Kirche der Loccumer Vertrag geschlossen. Ausgangspunkt und tragendes Element des Vertragswerkes war der Wunsch der evangelischen Kirchen und des Landes Niedersachsen, die verfassungsmäßige Trennung von Staat und Kirche konsequent umzusetzen und sie zugleich mit partnerschaftlichem Geist zu erfüllen. Niedersachsen ist mit dem Loccumer Vertrag, dem ersten Staatskirchenvertrag nach dem 2. Weltkrieg, Vorbild für zahlreiche weitere Verträge bis hin zu den Verträgen in den neuen Bundesländern geworden. In seiner Präambel formuliert der Vertrag als Ausgangspunkt die „Übereinstimmung über den Öffentlichkeitsauftrag der Kirchen und ihre Eigenständigkeit“.

Der Ratsvorsitzende der EKD, Bischof Wolfgang Huber, wies in einem Vortrag darauf hin, dass der Vertrag damit das Selbstverständnis der Kirchen „in seiner Auswirkung auf den gemeinsamen Verantwortungsraum von Kirche und Staat“ respektiert habe. Für die evangelische Kirche ergebe sich diese öffentliche Verantwortung aus dem Verkündigungsauftrag der Kirche.

Die wechselseitige Unabhängigkeit von Staat und Religion bedeute nach deutschem Verfassungsrecht nicht, dass das Religiöse aus dem öffentlichen Bereich verbannt werde, so der Ratsvorsitzende. Das Zusammenwirken von Staat und Kirche sei geprägt von dem Bemühen „in Freiheit verbunden – der Stadt Bestes“ zu suchen. Unter gewandelten Bedingungen sei der Ansatz, der sich vor 50 Jahren im Loccumer Vertrag ausgedrückt habe, „genauso aktuell wie damals“. Vor einem halben Jahrhundert sei von einer breiten Übereinstimmung über den Öffentlichkeitsauftrag der Kirchen ausgegangen worden. Dies habe in den Veränderungen der letzten 50 Jahre einen neuen Sinn: „Auch heute gilt, dass sich die Kirchen ihrem Auftrag zu öffentlichem Wirken zu stellen habe. Und ebenso gilt auch heute, dass der Staat in seiner ‚fördernden Neutralität’ dieses öffentliche Wirken der Kirchen nicht nur wahrnimmt, sondern bejaht,“ so der Ratsvorsitzende.

Der Vortrag im Wortlaut