Gläserne Gene: Schützt uns ein Gesetz?

Es gibt ein Recht auf Nichtwissen

19. April 2004


Darf ich etwas nicht wissen wollen, was ich wissen könnte? Das ist heutzutage keine philosophische Frage mehr, sondern Alltag: Was verraten meine Gene wem? Wer sich diese Frage stellt, wird schnell erahnen: Gentests sind nicht so unproblematisch, wie manche in täglichen Talkshows oder auch Vertreter von Versicherungen uns glauben machen wollen.

Deshalb muss auch weiterhin gelten: Vaterschaftstests dürfen nicht heimlich stattfinden. Natürlich sollten sich Väter ihrer Verantwortung stellen. Dabei gilt es allerdings das Grundrecht eines jedes Menschen zu achten, dass er oder sie selbst darüber bestimmen kenn, wer in die Erbanlagen blickt. Wenn es denn aus juristischen oder sonstigen Gründen nötig ist, muss die Vaterschaft ohne Heimlichkeit geklärt werden.

Gentests sind aber auch problematisch bei bislang unheilbaren Krankheiten. Auch wenn es möglich ist, durch Gentests unheilbare Krankheiten zu diagnostizieren, kann niemand kann die Gewähr dafür bieten, dass das Wissen über möglicherweise aufbrechende Erbkrankheiten einem Menschen seine Lebensplanung wirklich erleichtert oder ihm die Freiheit zur Lebensplanung gerade nimmt. Darum dürfen Gentests auch in diesem Fall stets nur mit der Einwilligung des Betroffenen möglich sein.

Es gibt ein „Recht auf Nichtwissen“. Ein Mensch muss nicht alles wissen, was er wissen könnte. Dies sollte auch gesetzlich gesichert werden. In jedem Fall muss eine Weitergabe der Ergebnisse von Gentests an Dritte, etwa an Arbeitgeber oder Versicherungen, ohne Zustimmung des Betroffenen grundsätzlich ausgeschlossen bleiben.

Dies und andere Fragen diskutiert am roten Tisch eine hochkarätig besetzte Runde. „Tacheles“ reden miteinander der Ratsvorsitzende der EKD, Bischof Wolfgang Huber, die zuständige Ministerin der Bundesregierung Brigitte Zypries zusammen mit dem Biotechnologie-Experten Hans Günter Gassen und den Betroffenen Dieter Buchal und Jeannette Drygalla. Und wer mehr dazu erfahren möchte, bekommt dies unter http://www.tacheles.net/