"Kinder sind eigenständige Persönlichkeiten"

10 Jahre UN-Kinderrechtskonvention

05. April 2002


Seit zehn Jahren gilt sie in Deutschland für alle Kinder und Jugendlichen - die UN-Kinderrechtskonvention, die hier am 5. April 1992 in Kraft trat, allerdings mit dem Vorbehalt, dass die rechte ausländischer Kinder eingeschränkt werden können. In der Konvention ("Übereinkommen über die Rechte des Kindes") sind die rechte von jungen Menschen bis 18 Jahren festgehalten und mittlerweile in 191 Vertragsstaaten bindendes Völkerrecht. Die Konvention über die Rechte des Kindes wurde am 20. November 1989 von der Vollversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. Keiner anderen Konvention traten so viele Länder bei. Nur die USA und Somalia fehlen noch. Die Konvention mit 54 Artikeln baut auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 auf. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren werden nicht allein als unmündige Wesen betrachtet, die der Verfügungsgewalt Erwachsener unterstehen. Sie haben vielmehr das Recht auf ein kind- und jugendgerechtes Dasein und auf freie Meinungsäußerung. Sie sollen Gehör finden und respektiert werden. Es ist die Pflicht der Regierungen, das Grundrecht der Jungen und Mädchen auf Leben und persönliche Entwicklung zu erfüllen. Allen Kindern räumt die Konvention das Recht auf gleiche Behandlung ein, unabhängig von Herkunft, Religion oder Geschlecht. Bei politischen und gesellschaftlichen Entscheidungen sollen Anliegen der Kinder vorrangig berücksichtigt werden. Vertragsstaaten verpflichten sich, regelmäßig Rechenschaft über die Umsetzung der Konvention abzulegen. In zwei kürzlich in Kraft getretenen Zusatzprotokollen werden die sexuelle Ausbeutung von Kindern und die Rekrutierung von Kindersoldaten geächtet. Wir alle sollten weiter intensiv daran arbeiten, dass unsere Kinder als eigenständige Persönlichkeiten geachtet und partnerschaftlich behandelt werden.

Deutsches Kinderhilfswerk