Spätabtreibungen

Wolfgang Huber - Kolumne in der BZ

15. Juni 2007


Ein Kind ist geboren! Überraschend früh ist es zur Welt gekommen. Ärzte und Schwestern kümmern sich um das kleine Wesen. Kaum 800 Gramm ist es schwer und doch ein vollständiger Mensch. Die Hände sind kaum so groß wie ein Zwei-Euro-Stück; doch alle Organe sind zu erkennen. Noch vor zwanzig Jahren grenzte das Überleben eines solchen Frühgeborenen an ein Wunder. Heute wird alles medizinisch Mögliche getan, dass Kinder ihre frühe Geburt überleben. Für die Hälfte der Kinder, die mit einem Gewicht um ein Pfund herum zur Welt kommen, gelingt das schon. Hoffentlich bleiben diese Kinder gesund und wachsen glücklich auf!

Welch ein Widerspruch! Während Ärzte und Schwestern hier alles dafür tun, um das Leben eines so früh geborenen Menschen zu ermöglichen, wird nur eine Station weiter ein lebensfähiges Kind abgetrieben. Solche Spätabtreibungen dürfen nur vorgenommen werden, wenn eine medizinische Indikation vorliegt – also bei Gefahr für das Leben der Mutter oder bei schwerwiegender Beeinträchtigung ihrer Gesundheit. Eine mögliche Behinderung des Kindes, die durch eine vorgeburtliche Diagnose festgestellt wurde, reicht allein als Grund nicht.

Für Eltern kann die Belastung durch ein behindertes Kind sehr groß sein – das stimmt. Trotzdem ist die Tötung eines Kindes, zumal wenn es lebensfähig ist, nicht vertretbar. In dem Ausmaß, in dem sie derzeit erfolgt, ist sie auch mit dem Sinn des Gesetzes nicht vereinbar. Heute aber denke ich vor allem an Ärzte und Schwestern. Für sie sind solche Spätabtreibungen eigentlich unzumutbar. Sie wollen Leben retten und sollen in diesem Fall töten.

Führende Berliner Geburtsmediziner sind davon überzeugt, dass das nicht so sein muss. Sie setzen auf Aufklärung und Beratung. Dann würden viele Eltern auch zu einem Kind mit Behinderungen Ja sagen. Joachim Dudenhausen ist Direktor der drei Geburtskliniken der Charité; er stellt sich auf die Seite des Lebens. Er hat schon erlebt, dass ein Kind wegen einer Spalte in Lippen, Kiefer und Gaumen in der 27. Schwangerschaftswoche abgetrieben werden sollte. Klar sagt er: „Das wird es mit mir nicht geben. Da mache ich nicht mit.“

Diese Aussage ist mutig! Sie verdient unsere Unterstützung. Auch die politisch Verantwortlichen sollten sich an ihr ein Beispiel nehmen. Denn dass die Tötung lebensfähiger Kinder rechtens sein soll, ist ein Skandal. Schon lange fordern die Kirchen  hier eine Änderung. Kardinal Lehmann und ich sind deshalb schon bei den Spitzen der Großen Koalition vorstellig geworden. Bisher ohne Erfolg. Mein Wunsch: Der Mut von Professor Dudenhausen soll politisch Schule machen.