Schuld und Sühne

Wolfgang Huber - Kolumne in der BZ

26. Januar 2007


Nun ist genug gesühnt – sagen die einen. Eine solche Tat kann durch ein ganzes Leben nicht gesühnt werden – halten die anderen dagegen. Die einen treten dafür ein, dass Brigittes Mohnhaupt und Christian Klar aus dem Gefängnis frei kommen. Die anderen wollen sie lebenslänglich hinter Gittern sehen. Plötzlich entbrennt wieder ein Streit um Angehörige der RAF – der „Rote Armee Fraktion“.

Ein Viertel Jahrhundert liegt das zurück. Aber manchen ist es so gegenwärtig, als wäre es gestern gewesen: die Morde an Generalbundesanwalt Siegfried Buback und seinen Begleitern, am Chef der Dresdener Brank Jürgen Ponto und an Arbeitgeberpräsident Hanns Martin Schleyer. Manchen kommt die Entführung eines Flugzeugs nach Mogadischu wieder in den Sinn.

Brigitte Mohnhaupt zählte zu den gefährlichsten Terroristen der Bundesrepublik Deutschland. Zu fünfmal lebenslänglich plus 15 Jahren Haft wurde sie damals verurteilt. Sie verbrachte fast ihr gesamtes Erwachsenenleben im Untergrund oder in der Haft.

„Lebenslänglich“ bedeutet aber nicht wirklich ein Leben lang. Auch wer zu lebenslanger Haft verurteilt ist, soll eine Perspektive auf ein Lebensende in Freiheit haben. Unsere Rechtsordnung sieht darin ein Gebot der Menschenwürde. Deshalb wird nach 15 Jahren geprüft, ob eine Entlassung vertretbar ist. Bei besonders schwerer Schuld gilt das allerdings nicht. Dass Brigitte Mohnhaupt mindestens 24 Jahre in Haft bleiben musste, war deshalb von vornherein klar. Am 26. März laufen diese 24 Jahre ab. Viele Menschen tun sich schwer bei dem Gedanken, dass Brigitte Mohnhaupt vielleicht bald entlassen wird.

Michael Buback verlor vor 30 Jahren seinen Vater durch einen Mordanschlag der RAF. Er begrüßt es heute, dass Angehörige der Opfer nicht über die Begnadigung von Mördern mitentscheiden. Denn die Wahrung des Rechts kann nicht in die Hände der Opfer gelegt werden. Deshalb haben wir unabhängige Richter. Und den Bundespräsidenten.

Genug gesühnt? Die Verbrechen von Brigitte Mohnhaupt können nicht gesühnt werden. Selbst eine Haftstrafe bis zum Lebensende vermag dies nicht. Die Strafe hat einen anderen Sinn. Sie dient der Wahrung des  Rechtsfriedens und der Resozialisierung.  Wichtig ist, ob Frau Mohnhaupt die abgründige Bosheit ihrer Taten erkannt hat. Ist sie bereit, den Familienangehörigen von Buback, Ponto oder Schleyer in Reue entgegenzutreten und sie um Verzeihung zu bitten? Das wäre wichtig zu wissen. Übrigens unabhängig davon, ob die Hinterbliebenen zu dieser Bitte Ja sagen können.

Von Jesus stammt das Vaterunser. Eine seiner Bitten heißt: „Vergib uns unsere Schuld, wie auch wir vergeben unseren Schuldigern.“ Auch ein Mörder kann so beten. So unantastbar ist die Würde des Menschen. Jede Person ist mehr als die Summe ihrer Taten.

Ich habe nicht mit Frau Mohnhaupt gesprochen und maße mir kein Urteil an. Meine Hochachtung gilt denen, die in dieser Frage mit Weisheit und Menschlichkeit eine Entscheidung treffen werden.